Ab dem 1. Januar 2011 gelten folgende Beitragssätze:
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Monatlicher Grundbeitrag (für alle Mitglieder)1 |
8,00 € |
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Monatlicher Zusatzbeitrag für aktive Sportler2 |
6,00 € |
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Monatlicher Gesamtbeitrag für Ehepaare3 |
22,00 € |
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Monatlicher Gesamtbeitrag für Familien |
25,50 € |
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Monatlicher Gesamtbeitrag Eltern-Kind-Turnen (ein Elternteil + ein Kind bis 4 Jahre)4 |
8,00 € |
Die einmalige Aufnahmegebühr für Mitglieder über 18 Jahre beträgt 15,00 €.
Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bis spätestens Ende Februar eines Jahres ausgleichen, müssen lediglich 11 Monatsbeiträge zahlen. Ansonsten wird der Jahresbeitrag auf 12 Monatsbeiträge erhoben.
Von den Abteilungen (z.Z. Hockey, Tennis, Tischtennis und Eis-und Rollkunstlauf) können darüber hinaus abteilungsbezogene Sonderbeiträge festgelegt und erhoben werden.
Alle Beiträge gelten grundsätzlich als Bringschulden. Neue Mitglieder werden nur dann auf Dauer aufgenommen, wenn sie dem Bankeinzugsverfahren zustimmen. Über begründete Ausnahmen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Austritt satzungsgemäß nur zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres möglich ist und gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden muss. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
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1 Bei Ehepaaren und Familien entfällt die Unterscheidung nach Grundbeitrag und Zusatzbeitrag (vgl. Beitrag für Ehepaare bzw. Familienbeitrag).
2 Dieser Zusatzbeitrag entfällt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, für Studenten und Auszubildende sowie Personen, die ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) leisten, oder Inhaber eines Frankfurt-Passes, wenn entsprechende Nachweise (z. B. Kopie der Studienbescheinigung oder des Ausbildungsvertrags) vorgelegt werden.
3 Wenn mindestens ein Partner in der TGS aktiv Sport betreibt.
4 Gilt nur für die Teilnahme am Eltern-Kind-Turnen.